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Artikel 4 des EU AI Act

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
der Artikel 4 des EU AI Acts bringt seit 2. Februar 2025 wichtige Verpflichtungen für den Einsatz von KI-Systemen mit sich:


Hochrisiko-KI-Systeme: Schulungen für Anwender*innen sind Pflicht.
Andere KI-Anwendungen: Schulungen werden dringend empfohlen, und es besteht eine Transparenzpflicht, damit Nutzer wissen, wann sie mit KI interagieren.
Aus meiner Ausbildung zur KI-Managerin (IHK) weiß ich, wie komplex und dynamisch dieses Thema ist – ständig gibt es neue Erkenntnisse und Weiterentwicklungen.


Wenn Sie Unterstützung bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter*innen oder weitere Informationen zur Umsetzung der EU-Vorgaben benötigen, stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen!

Ihre Martina Schweitzer